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  KOSTEN
 

Das Spektrum hinsichtlich Art und Umfang eines Verkehrswertgutachten ist trotz vergleichsweise enger Parameter recht breit.

Kurzgutachten von drei Seiten finden sich ebenso wie sehr ausführliche Gutachten.

Fundierte Gutachten setzen immer einen bestimmten Aufwand an Recherche voraus,
wie Plan- und Akteneinsicht bei Ämtern und Behörden (Richtwertkarten, Bebauungspläne,
ggf. Baupläne bei den Bauämtern und Gutachterausschüssen, Grundbücher beim Amtsgericht).
Unverzichtbar ist ein Ortstermin, bei welchem der Sachverständige das Anwesen begutachtet
und auf Zustand, Mängel und Schäden untersucht. Dieses alles kostet Zeit.
Wertgutachten zu Dumpingpreisen sind rechtlich nicht zulässig und hinsichtlich ihrer Qualität aus
vorbeschriebenen Gründen sehr zweifelhaft.

Honorargrundlage   

Honorargrundlage für meine Verkehrswertgutachten (nach § 194 BauGB) ist die Honorarrichtlinie des LVS-Bayern, zur Immobilienbewertung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, nach der Sachverständigenordnung der IHK's.

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:

  1. einem objektunabhängigen Sockelbetrag zuzüglich einem aus dem Objektwert abgeleiteten Zusatzbetrag als Basishonorar 
  2. multipliziert mit einem Objektfaktor (der sich aus dem Objekt bzw. Auftrag ergibt) 
  3. einer Pauschale für Nebenkosten, Auslagen und Fahrtkosten 
  4. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer 
a.  Sockelbetrag und Zusatzbetrag

bei einem Objektwert von 200.000 € bis zu 500.000 €

 =  600 € zuzüglich 0,3% des Objektwertes
bei einem Objektwert über 500.000 € bis zu 1,0 Mio €   =  1.000 € zuzüglich 0,2% des Objektwertes
bei einem Objektwert über 1,0 Mio €  =  2.000 € zuzüglich 0,1% des Objektwertes


b.  Objektfaktoren

keine Besonderheiten

=    1,0
Bewertung von Wohnungs- oder Teileigentum ≥    1,2
Bewertung von Grunddienstbarkeiten, Renten, Rechten ≥    1,2
zurückliegende Stichtage oder mehrere Stichtage ≥    1,1
gemischte Nutzungen im Objekt, Gewerbe, Denkmalschutz  ≥    1,2
besondere Eilbedürftigkeit  ≥    1,2
Prüfgutachten/Obergutachten/Schiedsgutachten ≥    1,5
Aktualisierung eines früheren Gutachtens ≥    0,8


c.  Nebenkosten, Auslagen und Fahrtkosten (ohne Fahrtzeiten) 7% des Honorars

d.  zuzüglich Mehrwertsteuer zu a) bis c) von zur Zeit 19%

Honorare für andere Gutachten wie Bauschäden, Beweissicherungen und Bauabnahmen sind frei vereinbar und werden in der Regel als Zeithonorar oder pauschal vereinbart.

Ausgenommen sind Leistungen für die Gerichte. Diese werden nach dem Justitzentschädigungs- und
Vergütungsgesetz (JVEG) abgerechnet.