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  QUALIFIKATION
 

Der von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken.

Was zeichnet den öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen aus?

  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat seine
    persönliche Eignung und seine hohe fachliche Qualifikation sowie
    seine langjährige Berufserfahrung gegenüber der Industrie und
    Handelskammer nachgewiesen.

  • Er unterliegt einer Überwachung und ist zur regelmäßigen
    Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet.

  • Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und
    der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete
    Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders
    glaubhaft sind.

  • Die öffentliche Bestellung umfaßt die Erstattung von Gutachten und
    andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratung, Überwachungen,
    Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche Tätigkeiten.

  • Der öffentlich bestellte und vereidigte Schverständige hat sich
    verpflichtet, seine Angaben unabhängig, überparteilich, weisungsfrei,
    gewissenhaft und persönlich zu erfüllen.