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       Der von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte 
        Sachverständige für Bewertung von bebauten  
        und unbebauten Grundstücken. 
      Was zeichnet den öffentlich 
        bestellten und vereidigten  
        Sachverständigen aus? 
       
      
        -  Ein öffentlich bestellter und vereidigter 
          Sachverständiger hat seine
 
          persönliche Eignung und seine hohe fachliche Qualifikation sowie 
          seine langjährige Berufserfahrung gegenüber der Industrie 
          und 
          Handelskammer nachgewiesen. 
           
         
        - Er unterliegt einer Überwachung und ist 
          zur regelmäßigen
 
          Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet. 
           
         
        - Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, 
          Gerichten, Behörden und
 
          der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete 
          Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders 
          glaubhaft sind. 
           
         
        - Die öffentliche Bestellung umfaßt 
          die Erstattung von Gutachten und
 
          andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratung, Überwachungen, 
          Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche Tätigkeiten. 
           
         
        -  Der öffentlich bestellte und vereidigte 
          Schverständige hat sich
 
          verpflichtet, seine Angaben unabhängig, überparteilich, weisungsfrei, 
          gewissenhaft und persönlich zu erfüllen. 
           
           
           
         
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